Wärmeverbundlösung im Gebiet Eggolsheim-Süd
Die Präsentationen der Bürgerinformationsveranstaltungen „Wärmeversorgung im Gebiet Eggolsheim-Süd“ vom 05.12.2022 und 23.02.2023 finden Sie nachfolgend.
Zusammengefasst das weitere Vorgehen:
Rücksendung der Vorverträge
Projektübergabe an ein Planungsbüro
Konkrete Abfrage der technischen Umsetzung anhand der jeweiligen Situationen vor Ort
Auftragsvergabe und Umsetzung im Jahr 2024
Angestrebtes Ziel:
Beheizung über das Wärmenetz ab der Heizperiode 2024/2025 für einen Großteil der Anschlussnehmer
Mit welchen einmaligen Kosten muss ich für eine Leistung von rund 30 kW rechnen?
Der Baukostenzuschuss wird gemäß Ihrer bestellten Leistung abgerechnet, in diesem Fall für 30 kW. Bei den Hausanschlusskosten sind Sie mit 30 kW im Bereich einer Hausübergastation von 26 kW bis 40 kW. Die Hausübergabestation könnte bis 40 kW liefern, wird aber auf Ihre bestellte Leistung gedrosselt.
Ich stelle nach dem ersten Wärmebelieferungsjahr fest, meine bestellte Leistung ist zu hoch. Was steht mir zu?
Eine Regulierung nach unten können wir problemlos duchführen, auch verbindlich im Wärmeliefervertrag.
Bitte beachten: Sollten Sie feststellen die bestellte Leistung ist nicht ausreichend, muss geprüft werden ob eine leistungsstärkere Hausübergabestation notwendig ist.
Was verbirgt sich hinter den Messkosten und wer übernimmt die Ablesung?
Die Messkosten sind Kosten für den eichrechtskonformen Zähler und die Ablesung/Abrechnung. Der Zähler muss alle 6 Jahre erneuert, bzw. geeicht werden . Die Ablesung kann entweder durch Personal des Wärmeversorgungsunternehmens erfolgen oder kann auch von den Kunden durchgeführt werden. Zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht festgelegt.
Sind die Kosten der Wiederherstellung (z.B. Pflasterflächen) innerhalb der Privatgrundstücke im Preis inbegriffen?
Ja, die Kosten sind grundsätzlich inbegriffen - sofern der Aufwand verhältnismäßig ist. Das Ausmaß der Wiederherstellungskosten innerhalb der Privatgrundstücke kann erst im nächsten Planungsschritt (Genehmigungs- und Ausführungsplanung) beziffert werden. Erst dann können wir verbindlich beurteilen, ob die angesetzten Kosten in unserer Kalkulation ausreichend sind.
Der Hausanschluss erfolgt an der Südseite, die Heizung liegt aber im Norden der Wohnhauses. Sind die Kosten für die Wärmeführung inkl. eventueller Kernbohrungen vom Anschlussnehmer zu tragen?
Es wird im beiderseitigen Einvernehmen die kostengünstigste Lösung ermittelt und in Absprache umgesetzt. Durch die Hausanschlusskosten sind die o.g. Kosten abgedeckt. Der Verlauf der Leitungsverlegung des Hausanschlusses kann nicht vom Kunden frei gewählt werden (vgl. AvBFernwärme §10).
Kann ein Anschlussnehmer Hackschnitzel anliefern und wenn ja, welche Anforderungen werden gestellt?
Das ist selbstverständlich möglich und wird im Einzelfall bzw. auf Anfrage geregelt. Anforderungen sind u.a. Wassergehalt 20-35%, möglichst wenig Rindenanteil und frei von Sand und Fremdstoffen sein. Im Zweifel kann eine Probelieferung und Probebetrieb stattfinden.
Wann macht ein Pufferspeicher Sinn? Ist die Entscheidung im Vorvertrag verbindlich?
Ein Pufferspeicher macht Sinn, wenn zusätzlich eine Solarthermie geplant bzw. vorhanden ist oder der vorhandene Pufferspeicher erneuert werden muss. Ist ein Pufferspeicher bereits vorhanden und muss nicht erneuert werden, ist eine reine Hausübergabestation ausreichend. Die Entscheidung im Vorvertrag ist noch nicht verbindlich. Eine verbindliche Entscheidung ist bei Anmeldung des Hausanschlusses notwendig.
Warum überhaupt Übergabepufferspeicher?
Werden Übergabepufferspeicher in relevanter Anzahl verbaut, kann das Netz unter Umständen mit deutlich weniger Wärmeverlusten und effizienter betrieben werden. Dies kann sich im Resultat über den Arbeitspreis bemerkbar machen. Durch beide Anschlussvarianten werden die Häuser immer zuverlässig mit Wärme versorgt.
Wer muss den Vorvertrag und den späteren Wärmeliefervertrag unterzeichnen?
Der Eigentümer. Bei mehreren, die Eigentümer.
Wie kommt diese sehr große CO2 Einsparung von ca. 530 Tonnen zustande?
Sie erhalten künftig Fernwärme die zu 98% aus Hackschnitzeln erzeugt wurde, nicht mit fossilen Energieträgern. Berechnet wird dies mit dem CO2-Emissionsfaktor Holz 20 g/kWh. Bei Berücksichtigung des Stromverbrauchs mit einem Strommix wären 54 g/kWh als Faktor anzusetzen (FW309 Methode). Mittelfristig wird jedoch echter Ökostrom eingesetzt werden.
Kann ich für meine einmaligen Kosten (Hausanschlusskosten + Baukostenzuschuss) eine Förderung beantragen?
Nein. Die Hausanschlusskosten und der Baukostenzuschuss sind unseres Erachtens im BEG-Förderprogramm nicht förderfähig, da wir als Wärmnetzbetreiber für diese Investition bereits eine Förderung im BEW-Förderprogramm erhalten und eine Doppelförderung jeweils ausgeschlossen ist. Die Fördergelder des Wärmenetzbetreibers sind in der Kalkulation berücksichtigt und werden über den Wärmeverkaufspreis zu 100 % an die Anschlussnehmer indirekt weitergereicht. Jedoch unabhängig davon sind für Hausbesitzer eventuelle Entsorgungskosten bzw. Umbaukosten der Bestandsanlagen im BEG-Förderprogramm förderfähig. Unser Projekt endet mit der Installation der Hausübergabestation. Alles was im Nachgang - auf privater Seite - anfällt, zählt nicht zum bereits geförderten Projekt.
Johannes Götz
Geschäftsführung
Zimmer: 011
Telefon: 09545/444-710
Mail: goetz@gwe.gmbh
Daniel Jere
Technische Leitung
Zimmer: 114
Telefon: 09545/444-720
Mail: jere@gwe.gmbh