Planungen für "Wärmeversorgung im Gebiet Eggolsheim-Süd" werden beendet

Leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass die Gewerbe- und Wohnbau Eggolsheim GmbH dieses Projekt nicht weiterverfolgen kann und die Planungen einstellen muss. Diese Entscheidung hat der Aufsichtsrat in seiner jüngsten Sitzung nach einer ausgiebigen Diskussion beschlossen.

 

Begründen möchten wir unsere Entscheidung wie folgt:

Das anfänglich große Interesse im Gebiet Eggolsheim-Süd wurde mit den Rücklaufen der Vorverträge widerlegt. Gerade einmal 36 Eigentümer haben einen Vorvertrag unterzeichnet. Abzüglich der gemeindlichen und GWE-Liegenschaften haben lediglich 30 Privathaushalte einen Vorvertrag unterzeichnet – das ist weniger als 1/3 der interessierten Haushalte entlang der möglichen Wärmetrasse. Weiter haben 26 Eigentümer eine Absage übermittelt und von 28 Eigentümern haben wir bis heute keine Rückmeldung erhalten. Diesen Umstand akzeptieren wir selbstverständlich. Jedoch ist mit dieser geringen Anzahl an Interessenten kein wirtschaftlich tragfähiges Konzept darstellbar und das unternehmerische Risiko für die „GWE“ ist zu hoch.

Zum mangelnden Interesse erschweren aktuell weitere Faktoren die Planungen für ein Wärmeverbundnetz mit einem Biomasseheizwerk:

  • Völlige Ungewissheit und fehlende Planungssicherheit wegen der neuen politischen Ausrichtung auf Bundesebene, u.a.
    • in Bezug auf CO2-Besteuerung von Hackschnitzelgut und
    • strengere Regeln für Holzheizungen
  • Die exorbitanten Preissteigerungen im Tiefbau und in der Anlagentechnik
  • Die gestiegene Finanzierungskosten

Wir können Ihnen jetzt nur raten, sich bei Ihrem evtl. anstehenden Heizungsaustausch zukunftsorientiert zu entscheiden. Planen Sie Ihren Heizungsaustausch frühzeitig und sorgfältig, denn meist ist es eine Entscheidung für die nächsten 20 Jahre. Beachten Sie auch gesetzliche Vorgaben und weitere eigene Sanierungsprojekte, da auch diese Einfluss auf Ihre Wahl haben können.

Überlegen Sie, wie Sie zukunftsfähige Heizsysteme, wie z.B. eine Wärmepumpe, in Ihrer individuellen Situation umsetzen können. Wenn Sie noch nicht komplett auf erneuerbare Energien umsteigen können, gibt es auch sogenannte Hybridheizungen, bei denen mehrere Wärmeerzeuger kombiniert werden. Lassen Sie sich hier von einer Fachfirma beraten, um Ihre individuelle Situation zu bewerten und eine passende Planung zu erstellen.

Auch der Markt Eggolsheim wird für seine gemeindlichen Liegenschaften vorwiegend Wärmepumpen in Verbindung mit eigener Stromerzeugung durch PV-Dachanlagen in Betracht ziehen. Aufgrund des stets vorhandenen Hackschnitzelguts können aber auch nach wie vor kleinere Biomasseheizwerke eine Lösung sein.

Abschließend möchten wir betonen, dass uns diese Entscheidung nicht leichtgefallen ist und wir die aufgezeigte Entwicklung sehr bedauern.

Der eventuell übermittelte und unterzeichnete Vorvertrag ist demnach gegenstandlos, Sie müssen diesbezüglich nicht tätig werden.

 

Handout zur Informationsveranstaltung vom 05.12.2022

Handout zur Informationsveranstaltung vom 23.02.2023

Häufig gestellte Fragen
 

Mit welchen einmaligen Kosten muss ich für eine Leistung von rund 30 kW rechnen?
Der Baukostenzuschuss wird gemäß Ihrer bestellten Leistung abgerechnet, in diesem Fall für 30 kW. Bei den Hausanschlusskosten sind Sie mit 30 kW im Bereich einer Hausübergastation von 26 kW bis 40 kW. Die Hausübergabestation könnte bis 40 kW liefern, wird aber auf Ihre bestellte Leistung gedrosselt.

 

Ich stelle nach dem ersten Wärmebelieferungsjahr fest, meine bestellte Leistung ist zu hoch. Was steht mir zu?
Eine Regulierung nach unten können wir problemlos duchführen, auch verbindlich im Wärmeliefervertrag.
Bitte beachten: Sollten Sie feststellen die bestellte Leistung ist nicht ausreichend, muss geprüft werden ob eine leistungsstärkere Hausübergabestation notwendig ist.

 

Was verbirgt sich hinter den Messkosten und wer übernimmt die Ablesung?
Die Messkosten sind Kosten für den eichrechtskonformen Zähler und die Ablesung/Abrechnung. Der Zähler muss alle 6 Jahre erneuert, bzw. geeicht werden . Die Ablesung kann entweder durch Personal des Wärmeversorgungsunternehmens erfolgen oder kann auch von den Kunden durchgeführt werden. Zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht festgelegt.

 

Sind die Kosten der Wiederherstellung (z.B. Pflasterflächen) innerhalb der Privatgrundstücke im Preis inbegriffen?
Ja, die Kosten sind grundsätzlich inbegriffen - sofern der Aufwand verhältnismäßig ist. Das Ausmaß der Wiederherstellungskosten innerhalb der Privatgrundstücke kann erst im nächsten Planungsschritt (Genehmigungs- und Ausführungsplanung) beziffert werden. Erst dann können wir verbindlich beurteilen, ob die angesetzten Kosten in unserer Kalkulation ausreichend sind.

 

Der Hausanschluss erfolgt an der Südseite, die Heizung liegt aber im Norden der Wohnhauses. Sind die Kosten für die Wärmeführung inkl. eventueller Kernbohrungen vom Anschlussnehmer zu tragen?
Es wird im beiderseitigen Einvernehmen die kostengünstigste Lösung ermittelt und in Absprache umgesetzt. Durch die Hausanschlusskosten sind die o.g. Kosten abgedeckt. Der Verlauf der Leitungsverlegung des Hausanschlusses kann nicht vom Kunden frei gewählt werden (vgl. AvBFernwärme §10).

Kann ein Anschlussnehmer Hackschnitzel anliefern und wenn ja, welche Anforderungen werden gestellt?
Das ist selbstverständlich möglich und wird im Einzelfall bzw. auf Anfrage geregelt. Anforderungen sind u.a. Wassergehalt 20-35%, möglichst wenig Rindenanteil und frei von Sand und Fremdstoffen sein. Im Zweifel kann eine Probelieferung und Probebetrieb stattfinden.

 

Wann macht ein Pufferspeicher Sinn? Ist die Entscheidung im Vorvertrag verbindlich?
Ein Pufferspeicher macht Sinn, wenn zusätzlich eine Solarthermie geplant bzw. vorhanden ist oder der vorhandene Pufferspeicher erneuert werden muss. Ist ein Pufferspeicher bereits vorhanden und muss nicht erneuert werden, ist eine reine Hausübergabestation ausreichend. Die Entscheidung im Vorvertrag ist noch nicht verbindlich. Eine verbindliche Entscheidung ist bei Anmeldung des Hausanschlusses notwendig.

 

Warum überhaupt Übergabepufferspeicher?
Werden Übergabepufferspeicher in relevanter Anzahl verbaut, kann das Netz unter Umständen mit deutlich weniger Wärmeverlusten  und effizienter betrieben werden. Dies kann sich im Resultat über den Arbeitspreis bemerkbar machen. Durch beide Anschlussvarianten werden die Häuser immer zuverlässig mit Wärme versorgt.

 

Wer muss den Vorvertrag und den späteren Wärmeliefervertrag unterzeichnen?
Der Eigentümer. Bei mehreren, die Eigentümer.

 

Wie kommt diese sehr große CO2 Einsparung von ca. 530 Tonnen zustande?
Sie erhalten künftig Fernwärme die zu 98% aus Hackschnitzeln erzeugt wurde, nicht mit fossilen Energieträgern. Berechnet wird dies mit dem CO2-Emissionsfaktor Holz 20 g/kWh. Bei Berücksichtigung des Stromverbrauchs mit einem Strommix wären 54 g/kWh als Faktor anzusetzen (FW309 Methode). Mittelfristig wird jedoch echter Ökostrom eingesetzt werden.

 

Kann ich für meine einmaligen Kosten (Hausanschlusskosten + Baukostenzuschuss) eine Förderung beantragen?
Nein. Die Hausanschlusskosten und der Baukostenzuschuss sind unseres Erachtens im BEG-Förderprogramm nicht förderfähig, da wir als Wärmnetzbetreiber für diese Investition bereits eine Förderung im BEW-Förderprogramm erhalten und eine Doppelförderung jeweils ausgeschlossen ist. Die Fördergelder des Wärmenetzbetreibers sind in der Kalkulation berücksichtigt und werden über den Wärmeverkaufspreis zu 100 % an die Anschlussnehmer indirekt weitergereicht. Jedoch unabhängig davon sind für Hausbesitzer eventuelle Entsorgungskosten bzw. Umbaukosten der Bestandsanlagen im BEG-Förderprogramm förderfähig. Unser Projekt endet mit der Installation der Hausübergabestation. Alles was im Nachgang - auf privater Seite - anfällt, zählt nicht zum bereits geförderten Projekt.

Ja, ich interessiere mich für einen Anschluß...

 

Sie können dieses interaktive PDF downloaden und ausgefüllt zurücksenden an energie@gwe.gmbh

 

 

 

Ansprechpartner

Johannes Götz

Geschäftsführung

Zimmer: 011

Telefon: 09545/444-710

Mail: goetz@gwe.gmbh

 

Daniel Jere

Technische Leitung

Zimmer: 114

Telefon: 09545/444-720

Mail: jere@gwe.gmbh